Kostenlose Corona-Tests für Besucher von Pflegeeinrichtungen
Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung, die am 30. Juni in Kraft getreten ist, besteht nun nur noch unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest.
Es gibt keine Ausreden. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung stellt eindeutig klar: „Besucher von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern haben auch weiterhin ohne Wenn und Aber Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest.“
Alle wichtigen Informationen zu der neuen Testverordnung finden Sie in den FAQs des Bundesministeriums für Gesundheit.